Wichtige Regelungen - Inhalte der betrieblichen Arbeitsordnung
Geheimhaltungspflicht (Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) gilt während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Film-, Funk- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, das Verteilen und Auslegen von Werbematerialien aller Art, sowie das Aufhängen von Plakaten oder sonstigen Aushängen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Einrichtung Leitung.
Die Arbeitsplätze und alle Räume, die der allgemeinen Benutzung dienen, müssen ordentlich und sauber gehalten werden
Privatarbeiten dürfen während der Arbeitszeit nicht erledigt werden
Es gilt ein striktes Alkohol-, und Drogenverbot
Das Rauchen (gilt auch für E-Zigarette) im Gebäude ist strengstens untersagt. Rauchen ist nur an den eingerichteten Raucherpoints gestattet
Es nicht gestattet sein, in angetrunkenem oder betrunkenem Zustand zur Arbeit zu erscheinen
Es gilt ein Handyverbot während der Dienstzeit. Eine Nutzung des Handys ist nur in den Pausen gestattet
Vor Arbeitsbeginn soll jeder Mitarbeiter seine Garderobe an dem ihm hierfür zugewiesenen Platz ablegen. Hierfür sind die abschließbaren Schränke zu nutzen Gegenstände, die der Mitarbeitende nicht während der Anwesenheit im Betrieb benötigt, dürfen nicht mit in den Betrieb gebracht werden. Für den Verlust von Geld, Schmuck und Wertsachen wird nicht gehaftet
Das Tragen von Berufskleidung ist für die Bereiche Pflege und Betreuung sowie Hauswirtschaft und Haustechnik verpflichtend.
Unfallmeldungen sind sofort vom Verletzten oder, falls dieser dazu nicht in der Lage ist, von den Unfallzeugen dem Personalbüro zu melden. Dabei ist der Unfallmeldeblock zu verwenden
Auf dem Gelände der Grotjahn-Stiftung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern (Krafträdern) und Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
Die Benutzung der Aufzüge ist während und nach einem Feueralarm im betroffenen Bereich nicht gestattet.
Feuerschäden oder Einbruchdiebstählen sind meldepflichtig
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beschädigt, verstellt oder funktionsuntüchtig gemacht werden
Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Geländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die dafür bestimmten Behälter zu nutzen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Mitarbeitende die ihm anvertrauten firmeneigenen Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben, dazu gehören auch die ausgehändigten Schlüssel und Namensschilder
Das Laden von Fahrrad-Akkus in Räumlichkeiten der Grotjahn-Stiftung ist nicht gestattet (Brandgefahr)