Wie funktioniert die Meldestelle?
Für die Meldung von Verstößen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
- Persönliche Meldung (an Dagmar Spandau, Kerstin Blumenberg, Stephanie Scholz)
- Digitales Hinweisgebermeldesystem (auf allen Endgeräten möglich, bei Bedarf auch anonym)
- Telefonische Meldung Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr (an externe bearbeitende Personen, ebenfalls bei Bedarf anonym möglich)
Nach Eingang einer Meldung in der internen Meldestelle erfolgt die Bearbeitung nach dem folgenden gesetzlich vorgesehenen Verfahren und der Dienstvereinbarung zum Hinweisgeberschutz :
- Sie erhalten nach spätestens 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
- Es wird geprüft, ob der mitgeteilte Sachverhalt in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt.
- Die Meldestelle hält Kontakt mit Ihnen als Hinweisgeber und stellt etwaig erforderliche Nachfragen.
- Innerhalb der Meldestelle erfolgt die Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung.
- Je nach Ergebnis der Bewertung des Hinweises werden seitens der internen Meldestelle Folgemaßnahmen eingeleitet. Dies können insbesondere sein:
- Die Durchführung interner Untersuchungen bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit und die Kontaktaufnahme zu betroffenen Personen und Arbeitseinheiten;
- Eine Verweisung der hinweisgebenden Person an eine andere zuständige Stelle;
- Der Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen;
- Die Abgabe des Verfahrens zwecks weiterer Untersuchungen an
- eine bei dem Beschäftigungsgeber oder bei der jeweiligen Organisationseinheit für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder
- eine zuständige Behörde.
- Sie erhalten spätestens nach 3 Monaten und 7 Tagen eine Rückmeldung zur Behandlung des Hinweises.
Das detaillierte Verfahren ist unter (Medifox_QM-Richtlinien) zu finden.